Elios 3 in front of a underground waterfall

Das Kleingedruckte

AGB

Stand: 01.02.2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der DroneXploration GmbH, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und ihren Auftraggebern, sofern nicht abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Mit der Beauftragung der Dienstleistungen erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen AGB. Soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften in den jeweiligen Vertragsstaaten Anwendung finden, gelten diese gesondert zugunsten des Auftraggebers.

1 Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen im Bereich:
(a) Erkundungen, Vermessungen und/oder Inspektionen – sowohl indoor als auch outdoor – von natürlichen und menschengemachten Bauwerken, Strukturen oder sonstigen Objekten mittels einer hochspezialisierten Drohne,
(b) Auswertungs- und Beratungstätigkeiten in Bezug auf die Erkundungs-, Vermessungs- und Inspektionsresultate der Drohne,
(c) Beratungstätigkeiten als Geologe in Bezug auf geologische Fragestellungen, insbesondere im Bereich Rohstoffe und Rohstofferkundung sowie verwandte Beratungsdienstleistungen.
1.2 Diese AGB finden Anwendung, unabhängig davon, ob der Vertragspartner seinen Sitz in der Schweiz, in Europa oder in einem anderen Land hat. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2 Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen entsprechend der im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegten Leistungsbeschreibung.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang wird individuell vertraglich geregelt. Änderungen und Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

3 Vertragsschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Dienstleistung zustande.
3.3 Der Kunde wird DroneXploration beim Vertragsschluss über alle relevanten Umstände zur Durchführung eines Flugs nach bestem Wissen und Gewissen informieren. Stellt sich nach dem Vertragsschluss heraus, dass die Angaben unvollständig oder unzutreffend waren, obwohl der Kunde zu vollständigen und richtigen Angaben in der Lage gewesen und dazu von DroneXploration aufgefordert worden ist, so behält sich DroneXploration das Recht vor, die Anpassung des Vertrages zu verlangen. Ist der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden, können DroneXploration und der Kunde vom Vertrag zurücktreten; die bereits angefallenen Kosten zur Vorbereitung und Durchführung des Fluges trägt der Kunde.

4 Leistungsumfang und -änderungen

4.1 Die angebotenen Leistungen umfassen u. a. drohnenbasierte Erkundungen, Vermessungen und Inspektionen, die nach den jeweils anerkannten, technischen Standards durchgeführt werden.
4.2 Auswertungen der erhobenen Daten sowie Beratungsleistungen erfolgen mit größtmöglicher Sorgfalt.
4.3 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Sollten Mehrleistungen erforderlich werden, werden diese gesondert vergütet.

5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Vergütung richtet sich nach den im jeweiligen Vertrag oder Angebot vereinbarten Preisen.
5.2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
5.3. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die Leistung bis zum Ausgleich offener Forderungen einzustellen.

6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen, Zugänge und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen.
6.2. Wird die Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, so kann dies zu Verzögerungen oder Einschränkungen in der Leistungserbringung führen, für die der Auftragnehmer nicht verantwortlich gemacht werden kann.

7 Haftung und Haftungsausschluss

7.1 Haftung für leichte Fahrlässigkeit:
Sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden, haftet der Auftragnehmer nur für vorhersehbare und vertragstypische Schäden.
7.2 Haftungsausschluss bei Beratungsleistungen:
Die Beratungstätigkeiten, insbesondere im Bereich der Auswertung von Drohnen-Erkundungs- und Inspektionsresultaten sowie geologischer Fragestellungen, erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung des Auftragnehmers für finanzielle Schäden, die aus Beratungsfehlern resultieren, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen.
7.3 Haftung für Drohneneinsätze:
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse, Eingriffe Dritter oder behördliche Anordnungen entstehen.
7.4 Haftung im Zusammenhang mit Daten und Ergebnissen:
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erstellten Auswertungen oder Beratungsresultate in jedem Einzelfall vollständig und fehlerfrei sind. Etwaige Entscheidungen, die auf den gelieferten Informationen beruhen, erfolgen auf eigenes Risiko des Auftraggebers.
7.5 Haftungsbegrenzung:
Die Haftung des Auftragnehmers ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

8 Gewährleistung

8.1 Beanstandungen von Mängeln sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch binnen 10 Tagen nach Erhalt der Leistung schriftlich anzuzeigen.
8.2 Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder, sofern es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, den Vertrag kündigen.
8.3 Die vorgenannten Regelungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften in dem Land des Auftraggebers entgegenstehen.

9 Datenschutz und internationale Compliance

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erhobenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
9.2 Die Datenschutzregelungen richten sich nach den geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen sowie – soweit anwendbar – nach internationalen Regelungen (z. B. der DSGVO).
9.3 Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat.

10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.3 Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers in der Schweiz, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.5 Für international tätige Geschäfte kann, sofern vereinbart, alternativ ein internationales Schiedsgericht als Streitbeilegungsmechanismus bestimmt werden.

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